Haus-und Badeordnung
Das Freizeitzentrum ist eine Einrichtung, die jedem Gast ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung und Spaß bereiten soll. Diese Haus- und Badeordnung soll darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen.
Alle Besucher werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, insbesondere gegenüber älteren Personen und kleinen Kindern. Jeder Gast, der sich auf dem Gelände des Freizeitzentrums befindet, hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden.
I. Verbindlichkeit und Zweck
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher des Freizeitzentrums Trostberg verbindlich.
- Mit dem Betreten des Freizeitzentrums Trostberg und des dazugehörenden Geländes erkennt jeder Badegast oder sonstige Besucher diese Haus- und Badeordnung verbindlich an.
- Es ist alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
- Den Anordnungen des Personals des Freizeitzentrums Trostberg ist Folge zu leisten.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Öffnungszeiten und der Einlass werden durch Aushang bekannt gegeben. Letzter Einlass ist eine halbe Stunde vor Schließung des Bades. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Freizeitzentrums.
- Aus betriebstechnischen oder anderen Gründen kann die Benutzung von Teilen des Bades eingeschränkt werden. Eine Minderung des Eintrittsgeldes wird deswegen nicht gewährt.
- Personen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson ins Freizeitzentrum Trostberg.
- Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
- Keinen Zutritt in das Freizeitzentrum Trostberg haben
– Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden und Hautausschlägen;
– Betrunkene;
– Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen;
– Personen, die Tiere mit sich führen. - Für verlorene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen.
III. Baden und Aufenthalt
Die Nutzung aller Sport- und Spieleinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Nutzungsbestimmungen sind einzuhalten.
- Von den Beckenrändern ins Wasser zu springen, andere Gäste hineinzustoßen oder zu werfen ist nicht erlaubt.
- Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen, gilt auch im Freibad. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass Nichtschwimmer nicht unbeaufsichtigt Becken oder den Freischwimmkanal betreten. Bei mehrmaligem Verstoß der Aufsichtspflicht kann das Aufsichtspersonal einen Schwimmbadverweis erteilen.
- Aus Sicherheitsgründen können die Sprunganlage und die Breitrutsche zeitweilig gesperrt werden. Eine Minderung des Eintrittsgeldes wird deswegen nicht gewährt.
- Das Sprungbecken ist ausschließlich für Sprünge von Sprungturm und Sprungbrett zu nutzen. Nach dem Sprung ist das Becken auf direktem Weg zu verlassen. Spielen, Schwimmen und Aquajogging im Sprungbecken ist außerhalb der vorgesehenen Kurse nicht erlaubt.
- Das Benutzen von Luftmatratzen, Schwimmreifen, Tauchausrüstung etc. ist in den Sportbecken nicht erlaubt.
- Kinder unter 8 Jahren dürfen die Rutsche nur in Begleitung bzw. Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten benutzen.
- Das Rauchen ist innerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereichs sowie unter Überdachungen nicht gestattet.
- Gläser oder Glasflaschen dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
- Der störende Gebrauch von Mobiltelefonen, Tonwiedergabe-, Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie von Musik- und Signalinstrumenten ist nicht erlaubt.
- Das Fotografieren von Personen ist ohne deren Einwilligung verboten. Dies gilt insbesondere auch für das Fotografieren mit Handys. Das gewerbliche Fotografieren und Filmen ist nur mit vorheriger Genehmigung des Betriebsleiters erlaubt.
- Das Verlassen des Bades in Badebekleidung und das Hereinschwimmen über den Alzkanal ist nicht erlaubt.
- Der Genuss von Alkohol im Freizeitzentrum ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Alkoholisierten Gästen kann das Personal des Freizeitzentrums den weiteren Konsum untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes – ohne Rückerstattung in Anspruch genommener Eintrittsgelder – des Bades verweisen.
IV. Haftung
- Sämtliche Einrichtungen des Freizeitzentrums Trostberg sind von den Besuchern pfleglich zu behandeln.
- Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat.
- Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder die Erziehungsberechtigten.
- Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Freizeitzentrum mitgebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
- Die Nutzung des Freizeitzentrums Trostberg mit allen seinen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Schäden, Unfällen oder Beeinträchtigungen infolge von höherer Gewalt, Zufall oder Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadtwerke Trostberg GmbH & Co.KG nicht.
- Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Betreiber haftet nicht für die durch andere Kraftfahrzeuge oder durch Dritte an abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden, für Diebstahl und den Inhalt der Fahrzeuge. Für alle Schäden, auch für die an den Parkplatzeinrichtungen angerichteten Schäden, haftet der Schadensverursacher.
- Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
- Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Über die Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
V. Sonstiges
- Die Mitarbeiter des Freizeitzentrums Trostberg üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Die Mitarbeiter des Freizeitzentrums Trostberg sind berechtigt, Besucher, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen und gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen sowie Anordnungen des Personals nicht befolgen, von der weiteren Nutzung des Freizeitzentrums Trostberg auszuschließen. Das Eintrittsgeld wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen macht sich der Besucher des Hausfriedensbruches strafbar.
- Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände des Freizeitzentrums Trostberg verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
- Beschwerden, Wünsche und Anregungen nehmen die Mitarbeiter des Freizeitzentrums Trostberg gerne entgegen.
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen und für Vereine können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden.
Trostberg, April 2023
Stefan Bratzdrum, GeschäftsführerStadtwerke Trostberg GmbH & Co.KG
Friedrich-Ebert-Str. 2
83308 Trostberg