Haus- und Badeordnung für das Freizeitzentrum Trostberg
Das Freizeitzentrum ist eine Einrichtung, die jedem Gast Erholung, Entspannung und Spaß bereiten soll.
Diese Haus- und Badeordnung soll darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit garantieren.
Alle Besucher werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, insbesondere gegenüber älteren
Personen und kleinen Kindern. Jeder Gast, der sich auf dem Gelände des Freizeitzentrums befindet, hat
sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden.
I. Verbindlichkeit und Zweck
1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher des Freizeitzentrums Trostberg verbindlich.
2. Mit dem Betreten des Freizeitzentrums Trostberg und des dazugehörigen Geländes erkennt
jeder Badegast oder sonstige Besucher diese Haus- und Badeordnung verbindlich an.
3. Es ist alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ruhe,
Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
4. Den Anordnungen des Personals des Freizeitzentrums Trostberg ist Folge zu leisten.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Öffnungszeiten und der Einlass werden durch Aushang bekannt gegeben. Letzter
Einlass ist eine halbe Stunde vor Schließung des Bades. Die Schließzeiten beziehen sich
auf den Zeitpunkt des Verlassens des Freizeitzentrums.
2. Für jeden Zutritt in das Freizeitzentrum ist, unabhängig von der Nutzung der Einrichtungen
innerhalb des Freizeitzentrums, der jeweils gültige Eintrittspreis zu entrichten.
Ausnahmen legt ausschließlich die Geschäftsführung der Stadtwerke Trostberg fest.
3. Aus betriebstechnischen oder anderen Gründen kann die Benutzung von Teilen des Bades
eingeschränkt werden. Eine Minderung des Eintrittsgeldes wird deswegen nicht gewährt.
4. Personen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen dürfen nur mit einer
volljährigen Begleitperson ins Freizeitzentrum Trostberg.
5. Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten gestattet.
6. Keinen Zutritt in das Freizeitzentrum Trostberg haben
• Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden und Hautausschlägen
• Betrunkene
• Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen
• Personen, die Tiere mit sich führen
7. Für verlorene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Gelöste Eintrittskarten
werden nicht zurückgenommen.
III. Baden und Aufenthalt
1. Die Nutzung aller Einrichtungen des Freizeitzentrums geschieht auf eigene Gefahr. Die jeweiligen
Nutzungsbestimmungen sind einzuhalten.
2. Im Schwimmerbecken ist das Hineinspringen vom seitlichen Beckenrand verboten.
3. Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen, gilt auch im Freibad. Die Eltern sind dafür
verantwortlich, dass Nichtschwimmer nicht unbeaufsichtigt Becken oder den Freischwimmkanal
betreten. Bei mehrmaligem Verstoß der Aufsichtspflicht kann das Aufsichtspersonal einen
Schwimmbadverweis erteilen.
4. Aus Sicherheitsgründen kann die Sprunganlage und die Breitrutsche zeitweilig gesperrt werden.
Eine Minderung des Eintrittsgeldes wird deswegen nicht gewährt.
5. Das Sprungbecken ist ausschließlich für Sprünge vom Sprungturm zu nutzen. Nach dem Sprung ist
das Becken auf direktem Weg zu verlassen. Spielen, Schwimmen und Aquajogging im Sprung-
becken ist außerhalb der vorgesehenen Kurse nicht erlaubt.
6. Das Benutzen von Luftmatratzen, Schwimmreifen, Tauchausrüstung etc. ist im Schwimmer -und
Springerbecken nicht erlaubt.
7. Kinder unter 8 Jahren dürfen die Rutsche nur in Begleitung bzw. Anwesenheit eines
Erziehungsberechtigten benutzen.
8. Das Rauchen ist innerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches sowie unter Über-dachungen
nicht gestattet.
9. Gläser oder Glasflaschen dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
10. Der störende Gebrauch von Mobiltelefonen, Tonwiedergabe-, Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie
von Musik- und Signalinstrumenten ist nicht erlaubt.
11. Das Fotografieren von Personen ist ohne deren Einwilligung verboten. Dies gilt insbesondere für das
Fotografieren mit Handys. Das gewerbliche Fotografieren und Filmen ist nur mit vorheriger
Genehmigung des Betriebsleiters erlaubt.
12. Das Verlassen des Bades in Badebekleidung und das Hereinschwimmen über den Alzkanal ist nicht
erlaubt.
13. Der Genuss von Alkohol im Freizeitzentrum ist auf ein vertretbares Maß zu beschränken.
Alkoholisierten Gästen kann das Personal des Freizeitzentrums den weiteren Konsum untersagen
und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes – ohne Rückerstattung in Anspruch
genommener Eintrittsgelder – des Bades verweisen.
14. Der Cannabis-Konsum im Freizeitzentrum ist nicht erlaubt. Der Konsum von Cannabis hat den
sofortigen Verweis aus dem Bad zur Folge, im Wiederholungsfall kann ein unbefristetes Hausverbot
ausgesprochen werden.
IV. Haftung
1. Sämtliche Einrichtungen des Freizeitzentrums Trostberg sind von den Besuchern pfleglich zu
behandeln.
2. Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte
Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat.
3. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder die Erziehungs-
berechtigten.
4. Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Freizeitzentrum mitgebrachten
Sachen wird keine Haftung übernommen.
5. Die Nutzung des Freizeitzentrums Trostberg mit allen seinen Einrichtungen erfolgt auf eigene
Gefahr. Bei Schäden, Unfällen oder Beeinträchtigungen infolge von höherer Gewalt, Zufall
oder Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden,
haftet die Stadtwerke Trostberg GmbH & Co. KG nicht.
6. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Der Betreiber haftet nicht für die durch andere Kraftfahrzeuge oder durch Dritte an
abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden, für Diebstahl und den Inhalt der Fahrzeuge.
Für alle Schäden, auch für die an den Parkplatzeinrichtungen angerichteten Schäden, haftet
der Schadensverursacher.
8. Der Betreiber haftet nicht für weitere Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
9. Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Über die
Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
V. Sonstiges
1. Die Mitarbeiter des Freizeitzentrums Trostberg üben gegenüber allen Besuchern das
Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
2. Die Mitarbeiter des Freizeitzentrums Trostberg sind berechtigt, Besucher, die die Sicherheit
und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen und gegen die Bestimmungen dieser
Haus- und Badeordnung verstoßen sowie Anordnungen des Personals nicht befolgen, von
der weiteren Nutzung des Freizeitzentrums Trostberg auszuschließen. Das Eintrittsgeld wird
in solchen Fällen nicht zurück erstattet. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen macht sich der
Besucher des Hausfriedensbruches strafbar.
3. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände des Freizeitzentrums Trostberg verschafft, muss
mit einer Strafanzeige rechnen.
4. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen und
für Vereine können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden.
Trostberg, April 2024
Stadtwerke Trostberg GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 2
83308 Trostberg
Stefan Bratzdrum
Geschäftsführer